1.1. Das Mitglied ist zum Besuch des Bodybalance Braunschweig und zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten selbstständig im vereinbarten Umfang berechtigt. Im Grundbeitrag ist die Nutzung der freien Fitnessgeräte, Cardiogeräte, Freihantelbereich und die Outdoorgeräte enthalten. Zur Nutzung spezieller Trainingsangebote (z.B. elektronische Fitnesszirkel, Vibrationsgerät, Beweglichkeitszirkel, Fitnesskurse, Personal Training) und weitere Leistungen (z.B. Mineralgetränke, Saunanutzung, Wasserliegenmassage) ist eine gesonderte Buchung in Form von Zusatzabos erforderlich.
1.2. Für kostenpflichtige Zusatzleistungen und Zusatzabos, die also solche jeweils gekennzeichnet und ausgepreist sind (z.B. Abos zur Nutzung der elektronischen Trainingsgeräte, Mineralgetränke, Kaffee, Wassermassage, Sauna, Kurse, etc.) besteht eine einmalige kostenlose Testphase, innerhalb derer das Zusatzabo täglich in Textform kostenfrei stornierbar ist. Wird kein Storno ausgesprochen beginnt die erste Beitragsbuchung nach der kostenlosen Testphase. Die kostenlosen Testphasen werden pro Person nur einmalig gewährt. Zusatzabos werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sind monatlich in Textform kündbar und haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Zusatzabos werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend pausiert.
1.3. Die Rechte des Mitglieds sind nicht übertragbar. Bei einer Rechtsnachfolge oder Firmenänderung des Bodybalance Braunschweig bleibt der Vertrag unberührt.
1.4. Für das minderjährige Mitglied unterzeichnet der Erziehungsberechtigte als Vertragspartner und bestätigt zugleich, dass er gesetzlich zur Vertretung befugt ist. Der/ die Minderjährige ist Vertragsnutzer(in).
2.1. Änderungen des Namens, Adresse und der Bankverbindung sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen und können selbstständig über die Club-App geändert werden. Für diese Mitteilungen kann das zugeteilte Online-Kundenkonto genutzt werden. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers. 2.2 Die Kundenverwaltung ist an den externen Dienstleister Hectors-Welt GmbH, Abteilung Z.M-V ausgelagert.
3.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
3.2. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
3.3. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Bodybalance Braunschweig Clubs abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ erhält der Verbraucher ein E-Mail auf die von ihm bekanntgegebenen E-Mail Adresse. Dieses E-Mail enthält einen Link, mit dem der Abschluss der Mitgliedschaft erneut bestätigt werden muss. Diese Mail beinhaltet die Vertragsbedingungen, sowie die vorab gewählten Konditionen. Nach Aktivierung dieses Links, ist die Mitgliedschaft zu den Bedingungen abgeschlossen.
3.4. Beiden Vertragsteilen steht es frei, das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten 14 Tage ab Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, ab diesem Tag können die Leistungen des Clubs nicht mehr genutzt werden.
3.5. Gesetzliche Ansprüche wie insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gelten in jedem Fall. Verbraucher haben demnach bei ausschließlich im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verträgen (über Telefon, Fax oder Online) das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag (siehe Punkt 14.) zurückzutreten (Verbraucher-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht). Die Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
3.6. Wiedereinstieg ohne Testphase (Comeback): Wenn der Verbraucher den Club während der Rücktrittsfrist (gem. FAAG) die Leistungen in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.
3.7. Gebuchte Prämien und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht.
4.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Clubs sind gänzliche oder teilweise Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
5.1. Das Bodybalance kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Gründe dafür, sind: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben Verstößen gegen die Hausordnung, unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals.
6.1. Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten: Bei Vertragsabschluss nach der einmaligen kostenlosen Testphase, eine Einmalzahlung für das Startpaket: Diese beinhaltet ein Einlassmedium, die Clubflasche, eine Ganzkörperfettanalyse und eine Trainingsplanerstellung (inklusive Geräteeinweisung). Die monatlichen Beiträge (der erste Trainingsmonat wird anteilig berechnet), werden erstmals fällig nach der Testphase und in den Folgemonaten zum Ersten eines jeden Monats fällig. Die jährliche Verwaltungsgebühr ist erstmals zum Ersten des vereinbarten Vertragsstart, in der Folge jährlich fällig jeweils nach einem Jahr Vertragslaufzeit.
6.2. Bei einem erfolglosen Einzugsversuch des Mitgliedbeitrages, bei Mitgliedern, welche eine monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages mittels SEPA-Lastschrift gewählt haben, werden die von Seiten der Bank des Mitglieds als auch jene des Clubs verlangten Rückläuferkosten an das Mitglied weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Im Falle des Weiteren Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut und sind die hierfür anfallenden Kosten vom Mitglied zu tragen;
6.3. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Bundesamt für Statistik Deutschlands monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.
7.1. Bei Ausfallzeit durch Krankheit (betrifft auch Schwangerschaft) die 1 Monat oder länger andauert und durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung, bis zu maximal 6 Monaten beitragsfrei stillgelegt werden. Die o.g. ärztliche Bestätigung ist unmittelbar vorzulegen. 7.2. Wird es dem Bodybalance Braunschweig aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Es besteht aber das Recht, nach Ablauf der Vertragslaufzeit für die Dauer der Ausfallzeit die Leistungen des Bodybalance Braunschweig weiterhin kostenfrei zu nutzen.
8.1. Ermäßigungen für Mitglieder unter 24 Jahren sind nur bei Abschluss direkt im Club möglich. Die Ermäßigung U 24 entfällt, wenn das Mitglied das 24. Lebensjahr vollendet hat.
9.1. Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter vom Bodybalance weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Das Mitglied bestätigt sportgesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Training zu absolvieren.
9.2. Das Mitglied wurde darüber aufgeklärt, dass in der Startgebühr ein Eingangscheck inkl. Anamnesegespräch und eine Trainingseinweisung für den Krafttrainingsbereich, sowie eine Trainingsplanerstellung inbegriffen ist. Das Mitglied wurde darüber aufgeklärt, dass keine weitere Trainingseinweisung oder Betreuung im monatlichen Grundbetrag enthalten ist. An den Geräten wird eigenständig trainiert und die Bedienung der Geräte ist bekannt. Sollte dies nicht der Fall sein, können vom Mitglied weitere zusätzliche Einweisungs- oder Trainingstermine kostenpflichtig gebucht werden.
9.3. Das Mitglied wurde darüber aufgeklärt, dass an Feiertagen keine Kurse stattfinden und zu den Sommer- und Weihnachtsferienzeiten ein eingeschränktes Kursangebot angeboten wird. Durch Krankheit oder Urlaub kann es zu Kursausfällen kommen. Das Bodybalance wird sich um Vertretungen bemühen, kann dieses aber nicht garantieren.
10.1. Das Bodybalance Braunschweig haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die dem Bodybalance Braunschweig zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden unverzüglich anzuzeigen.
10.2. Es wird für abhandengekommene oder beschädigte Sachen (Geldbeträge, Wertgegenstände, Kleidung etc.) nicht gehaftet. Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in den Club mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen im Club nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder in den Umkleidespinden zu verschließen.
10.3. Fundsachen und zurückgebliebene Gegenstände in den Spinden oder im Club werden nach ca. 4 Wochen entsorgt. Verlorengegangene Gegenstände werden nicht ersetzt.
11.1. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzerklärung vom Bodybalance verwiesen; diese liegt diesem Mitgliedschaftsvertrag bei und kann zusätzlich auf der Homepage und im Studio eingesehen werden. Das Mitglied akzeptiert die beiliegende Datenschutzbestimmung.
11.2. Der Fitnessclub wird aus Sicherheitsgründen teilweise mit Videokameras überwacht. Die Kameras sind für jeden sichtbar angebracht. Von der Überwachung ausgeschlossen sind alle intimen Bereiche wie Duschen, Umkleidebereich, Sanitäranlagen und Massageräume etc.
11.2. Das Bodybalance versichert, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und das bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten sich an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten wird.
12.1. Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im Club (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit dem Bodybalance ist untersagt.
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.
14.1. Das Mitglied hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied der BODYBALANCE Braunschweig GmbH & Co. KG, Heinz-Scheer-Str. 2, 38126 Braunschweig mittels einer eindeutigen Nachricht (Brief oder E-Mail) die Vereinbarung widerrufen. Das Mitglied kann dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden (siehe Homepage). Zur Wahrung der Widerrufsfrist muss die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist im Studio eingegangen sein.
14.2 Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat das Bodybalance alle Mitgliedszahlungen, ab dem Tag an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags im Studio eingegangen ist, an das Mitglied zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dass das Mitglied bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Mitglied wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat das Mitglied während der Rücktrittsfrist Trainerleistungen in Anspruch genommen, werden diese mit einer Nutzungspauschale von 29,00 € berechnet.
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